Datingportale - Kündigung muss online möglich sein
Online-Partnerbörsen wie Elitepartner u.a. müssen es ihren Kunden ermöglichen, die Kündigung online zu erklären. AGB-Klauseln, die eine Kündigung nur per Brief oder Fax erlauben, benachteilige nach der Entscheidung des BGH vom 08.08.2016, Az: III ZR 387/15 die Verbraucher unangemessen. So begründet der BGH, dass es zu erwarten und angemessen sei, wenn das gesamte Vertragsverhältnis von der Anmeldung bis zur Partnervermittlung ausschließlich online erfolgt, die Kündigung auch online möglich sein muss. Die Kündigungsmöglichkeit auf den "Papierweg" zu beschränken, berge nach Ansicht des BGH die Gefahr in sich, dass Verbraucher gegen ihren Willen weiter zahlen. Es muss aber festgehalten werden, dass die Kündigungsmöglichkeit online gegeben sein muss, was die Kündigungsmöglichkeiten nicht auf E-Mails beschränkt sondern die Webseitenbetreiber auf der Webseite ein Online-Kündigungs-Formular vorhalten können.
Eine Gesetzesänderung zum 01.10.2016 soll dann prinzipiell mehr Klarheit schaffen. Es ist beabsichtigt, im BGB an den entsprechenden Stellen nur noch die "Textform" und nicht mehr die "Schriftform" zu fordern. Hierdurch soll klar gestellt werden, dass auch eine Kündigung per E-Mail erfasst ist.
Ihr Rechtsanwalt Christoph Seiffert