Gina Lisa Lohfink wegen falscher Verdächtigung verurteilt
Gina Lisa Lohfink wurde vom AG Tiergarten zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 250,00 € verurteilt. Hintergrund ist, dass sie zwei Männer beschuldigte, sie vergewaltigt zu haben. Der Prozess hatte nicht nur wegen des "Promi-Status" von Gina Lisa Lohfink hohe Wellen geschlagen sondern auch weil die Tat wohl vollständig auf Video aufgezeichnet worden war. Die beschuldigten Männer wurde hinsichtlich des Vorwurfes der Vergewaltigung in einem anderen Prozess freigesprochen. Im Umkehrschluss lag es nahe, ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung gegen Gina Lisa Lohfink zu eröffnen. Gegen den erlassenen Strafbefehl hatte Lohfink Einspruch eingelegt, so dass es zur Hauptverhandlung kam, in der das Gericht den Ausführungen der Verteidigung nicht folgen wollte und keine Anhaltspunkte dafür erkennen konnte, dass der videodokumentierte Sex nicht einvernehmlich gewesen sei und Lohfink insofern wahrheitswidrig Tatsachen behauptete, die zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führte. Allerdings musste das Gericht feststellen, dass Lohfink sich gegen die Aufzeichnung des Sexualaktes ausgesprochen hätte, nicht jedoch gegen den Akt selbst.
Dieses Beispiel zeigt wieder einmal, dass das scharfe Schwert der Strafanzeige ein Zweischneidiges sein kann und vor der Erstattung einer Strafanzeige genau geprüft werden sollte, ob die Anhaltspunkte, die ein Opfer/Zeuge zur Verfügung hat, dafür ausreichen, dass "guten Gewissens" eine Anzeige erstattet werden kann. Es sollte die Strafanzeige daher nicht zum Instrument persönlicher Fehden gemacht werden, da dies nach hinten gehen kann...
Um jedoch keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: "Nein heißt Nein!" - in jeder Beziehung!!!
Ihr Rechtsanwalt Christoph Seiffert