EU-Kommission: Irland gewährte Apple unzulässige Steuervergünstigungen in Milliardenhöhe
Irland hat Apple unrechtmäßige Steuervergünstigungen von bis zu 13 Milliarden Euro gewährt, die nach den EU-Beihilfevorschriften unzulässig seien. Zu diesem Ergebnis kam die EU-Kommission.
Irland wird die rechtswidrige Beihilfe zurückzufordern haben, denn das Land habe zwei an Apple gerichtete Steuervorbescheide in künstlicher Weise eine erhebliche Verringerung der von Apple ab dem Jahr 1991 in Irland gezahlten Steuern bewirkt. Hierdurch sei eine Methode zur Berechnung der steuerpflichtigen Gewinne gebilligt worden, die nicht der wirtschaftlichen Realität entspräche. Nahezu die gesamten, von den betroffenen Apple-Unternehmen im Verkaufsbereich erwirtschafteten Gewinne, seien intern einem “Verwaltungssitz" zugewiesen worden, der nur auf dem Papier bestand und derartige Gewinne nicht hätte erwirtschaften können, so die Kommission.
Hierdurch erhielt Apple einen wesentlichen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen, denn die den “Verwaltungssitzen“ zugewiesenen Gewinne seien im Einklang mit mittlerweile nicht mehr geltenden Bestimmungen des irischen Steuerrechts in keinem Land besteuert worden. Aufgrund der mit den Steuervorbescheiden von Irland gebilligten Zuweisungsmethode habe Apple auf die Gewinne von Apple Sales International einen effektiven Körperschaftssteuersatz, der von 1% im Jahr 2003 auf 0,005% im Jahr 2014 zurückgegangen sei. Dadurch blieben die Gewinne, die Apple durch den Verkauf seiner Produkte auf dem gesamten EU-Binnenmarkt fast steuerfrei.
Und - oh Wunder - wen wundert es? Natürlich will Apple will sich dagegen wehren und kontert damit, dass das Verfahren "grob unfair" sei und kündigt die Einlegung der Berufung an.
Derartige Verfahren sind bekannt dafür, dass sie sich über Jahre hinziehen. Es bleibt also das Ergebnis abzuwarten und zu hoffen, dass es niemandem gelingt, die Sache unter den Tisch zu kehren.
Die Regierung Irlands widersprach dem Vorwurf der Kommission und nimmt Apple in Schutz. Angeblich seien Apple keine Steuervorteile gewährt worden. Apple habe sämtliche fälligen Steuern bezahlt und auch keine unerlaubten staatlichen Beihilfen gewährt bekommen. Auch Irland will gegen den Bescheid der EU-Kommission angehen, da das Land die Meinung vertritt, dass Steuern Sache der einzelnen EU-Staaten seien und von einer Kommission nicht hätten geprüft werden dürfen.
Auf jeden Fall sieht man an diesem Beispiel wieder, welche Macht und Möglichkeiten den Weltkonzernen zur Verfügung stehen, dass offenkundig auch Regierungen der Mitgliedsländer derart "unter der Fuchtel" der Firmen stehen, dass die sich im Ergebnis sogar noch gegen höhere Steuereinnahmen wehren wollen. Oder will Irland nur verhindern, dass die Steuerbeträge in andere Länder fließen und Irland nicht mehr von dem unglaublich hohen Prozentsatz an Zinsen profitieren kann? Es kann darüber nur spekuliert werden, was hinter den Kulissen tatsächlich abläuft.
Es wäre jedoch zu wünschen, dass auch die Global Player ihre Steuern wie jeder kleine Unternehmer vollständig zahlen. Solange dieser Fall nicht eintritt, lassen sich die großen Firmen z.B. den Erhalt der Straßen vom kleinen Steuerzahler finanzieren ohne selbst dazu beitragen zu müssen. Denn seien wir ehrlich - auch die teuren Apple-Produkte müssen über die steuerfinanzierten Straßen zu den Endkunden transportiert werden - und das nur ein Beispiel dieser klaffenden Ungerechtigkeit von vielen anderen denkbaren...
Ihr Rechtsanwalt Christoph Seiffert aus Flensburg