"kino.to" und "kinox.to" - Urteil gegen Betreiber rechtskräftig!
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 11.01.2017 - 5 StR 164/16 die Revision eines 29-Jährigen gegen seine Verurteilung wegen des Betriebs der Videostreaming-Plattformen "kinox.to" und "kino.to" als unbegründet verworfen Das Urteil des Landgerichts ist somit bestätigt worden. Der Betreiber wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt und es waren Verfalls- und Einziehungsentscheidungen getroffen worden. Die Verurteilung erfolgte wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (Fall "kinox.to") und Beihilfe hierzu (Fall "kino.to") sowie Beihilfe zur Computersabotage.
Der Angeklagte hatte die Plattformen "kino.to" und "kinox.to" mit kostenlosen Links zu Raubkopien von Kinofilmen und TV-Serien Download oder Streaming betrieben. Nachdem "kino.to" während des Ermittlungsverfahrens abgeschaltet wurde, eröffnete der Verurteilte das Portal "kinox.to" und betrieb dieses zusammen mit weiteren Personen. Aufgrund seiner IT-Kenntnisse und -erfahrungen sabotierte und behinderte er zudem den Betrieb zweier ebenfalls illegaler, konkurrierender Streamingplattformen.
Offen bleibt die Frage, ob die Nutzung derartiger Plattformen durch den "Endverbraucher" strafbar ist. Bislang wurde die Strafbarkeit verneint, sofern sich dieser im Streamingverfahren zwar urheberrechtlich geschützte Werke anschaut, zu diesem Zweck aber keine Extrasoftware installieren musste und auch sonst keine dauerhafte Speicherung der gesehenen Werke erfolgt.
Ihr Rechtsanwalt Christoph Seiffert aus Flensburg