"Reichsbürger" im Visier des Verfassungsschutzes
Der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat vorgestern angekündigt, dass ab sofort die "Reichsbürger" deutschlandweit vom Verfassungsschutz beobachtet werden sollen. Diese Entscheidung fiel einen Monat nach den tödlichen Schüssen eines sogenannten "Reichsbürgers" auf einen Polizisten.
Die "Reichsbürgerbewegung" erkennt weder das bundesdeutsche Grundgesetz, Behörden noch die bundesdeutsche Gerichtsbarkeit an. Sie spricht diesen die Legitimität ab und akzeptiert keine amtlichen Bescheide.
Für diese Menschen existiert die Bundesrepublik mit seinen Gesetzen nicht, sie nehmen an, dass das das Deutsche Reich weiterhin fortbestehe.
Im Bundestag betonte de Maizière nun: "Wer diesen Staat ablehnt, der kann auch keinen Pfennig Staatsbürgergeld erhalten und glauben, er könne Polizist oder sonstwo im öffentlichen Dienst sein." Dem ist nur zuzustimmen. Es folgt nicht den Gesetzen der Logik, einerseits dem Staat die Existenz abzusprechen, im Gegenzug aber Ansprüche gegenüber einem Staat zu erheben, der nach der eigenen Meinung überhaupt nicht existiert. Es wäre in diesen Fällen logisch konsequent, den "Reichsbürgern" jegliche staatliche Unterstützung zu versagen. Das jedoch wird wieder für Diskussionen sorgen, wo bereits jetzt klar ist, dass zumindest eine der beiden Seiten nicht entsprechend der Gesetze der Logik argumentieren wird...
Ihr Rechtsanwalt Christoph Seiffert aus Flensburg