Weltstrafgericht verurteilt Dschihadisten wegen Zerstörung von Weltkulturerbe
Zum ersten Mal hat der internationale Strafgerichtshof einen Dschihadisten für die Zerstörung von Weltkulturerbe schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe verurteilt. Vier Jahre nach der Zerstörung von Jahrhunderte alten religiösen Bauwerken in Timbuktu verurteilte das Gericht den Dschihadisten Ahmad Al Faqi al Mahdi in Den Haag, der die Tat gestand, zu neun Jahren Haft.
Die Zerstörung von Weltkulturerbe ist ein Kriegsverbrechen, das mit bis zu 30 Jahren Haft bestraft werden kann. Es war das erste Mal, dass ein Angeklagter vor dem Weltstrafgericht seine Schuld zugab. Im Sommer 2012 hatte die Dschihadisten-Miliz Ansar Dine, die mit Al-Kaida verbündet ist, die Wüstenstadt Timbuktu im westafrikanischen Mali überrannt und in Timbuktu neun mittelalterliche Heiligengräber und eine Moschee zerstört.
Der auch als Abu Tourab bekannte Angeklagte war Leiter der Moralpolizei der Dschihadisten und leitete die Zerstörung. Damals hatte der Angeklagte die Tat als “Verteidigung des wahren Islam“ gegen falsche Heiligenverehrung gerechtfertigt.
Laut Unesco gehören derartige Angriffe auf religiöse Bauwerke zu einer Strategie kultureller Säuberung. Dem ist in jedem Fall zuzustimmen, hat es doch immer wieder Versuche gegeben, Ethnien nicht nur auszuradieren sondern komplett aus der Geschichte zu löschen. Derartiges darf in keinem Fall zugelassen werden, da jeder Mensch in seiner heutigen Position und Lage ein Produkt der Summe der geschichtlichen Vorkommnisse ist. Dessen müssen wir uns bewusst sein und bleiben, sonst verstehen wir unsere Rolle und die Reichweite unserer Handlungen nicht.
Insofern kann die Entscheidung des Weltstrafgerichtes nur begrüßt werden. Diese Entscheidung geht über den reinen Schutz des kulturellen Erbes weit hinaus.
Ihr Rechtsanwalt Christoph Seiffert aus Flensburg