Datenweitergabe WhatsApp an Facebook #2
Mittels einer Verwaltungsanordnung hat es der Hamburger Datenschutzbeauftragte Caspar geschafft, Facebook die Erhebung und Nutzung von Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu untersagen. Hierbei handelt es sich um eine einstweilige Anordnung, die ab sofort gilt und Facebook verpflichtet, die bereits gewonnenen Daten zu löschen. Da diese Entscheidung nicht abschließend ist, muss das Hauptsacheverfahren abgewartet werden, welches sogar vor dem EuGH enden kann.
Im Zuge des Erwerbs von Whatsapp durch Facebook wurde von Facebook noch damit geworben, dass es keinen Datenabgleich gebe. Davon möchte Facebook nun nichts mehr wissen und doch einen Datenabgleich zwischen den beiden ansonsten rechtlich selbständigen Firmen durchführen. Dies stellt nicht nur nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit dar sondern sei auch ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht.
Diese Anordnung ist in jedem Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Bleibt zu hoffen, dass die Instanzgerichte sich der Ansicht des Datenschutzbeauftragten anschließen.
Ihr Rechtsanwalt Christoph Seiffert aus Flensburg