21 / 09 2016

Es geht auch anders! Verurteilter möchte höhere Strafe...

Das Land­ge­richt Han­no­ver ver­ur­teil­te einen 33-Jährigen bereits Ende August wegen schwe­rer Kör­per­ver­let­zung zu einer Frei­heits­stra­fe von 12 Jah­ren. Der Täter hat­te nach der Tren­nung von sei­ner Freun­din sich ernied­rigt gefühlt und ihr des­we­gen Indus­trie­r­ohr­rei­ni­ger ins Gesicht geschüt­tet. Das Opfer wur­de hier­durch schwer entstellt.

Im Gerichts­saal habe der Täter den Spruch wohl noch akzep­tiert mit den Wor­ten: "Ich möch­te kei­ne Revi­si­on ein­le­gen, in ande­ren Län­dern hät­te ich die Todes­stra­fe erhalten."

Nun will der Täter vor Gericht doch eine höhe­re Stra­fe für sich errei­chen und leg­te Revi­si­on gegen das Urteil ein. In einem Brief an den Vor­sit­zen­den Rich­ter schrieb der Ver­ur­teil­te, er wol­le 15 statt 12 Jah­ren Frei­heits­stra­fe. Offen­sicht­lich habe der Ver­ur­teil­te die Fol­gen des von ihm noch im Gerichts­saal erklär­ten Revi­si­ons­ver­zich­tes über­blickt, den­noch muss der BGH jetzt ent­schei­den, inwie­weit die Revi­si­on zuläs­sig ist.

Auch wenn hier Reue ein­deu­tig zu erken­nen ist, bleibt das Opfer den­noch ein Leben lang ent­stellt. Es wäre wün­schens­wert, wenn der Täter vor­her über die Tat nach­ge­dacht hät­te und nicht hin­ter­her... Des­halb der Rat an alle: "Erst Den­ken, dann Handeln!"

Ihr Rechts­an­walt Chris­toph Seiffert

Quelle:http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/nach-saeure-attacke-auf-ex-freundin-verurteilter-will-hoehere-strafe