Es geht auch anders! Verurteilter möchte höhere Strafe...
Das Landgericht Hannover verurteilte einen 33-Jährigen bereits Ende August wegen schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren. Der Täter hatte nach der Trennung von seiner Freundin sich erniedrigt gefühlt und ihr deswegen Industrierohrreiniger ins Gesicht geschüttet. Das Opfer wurde hierdurch schwer entstellt.
Im Gerichtssaal habe der Täter den Spruch wohl noch akzeptiert mit den Worten: "Ich möchte keine Revision einlegen, in anderen Ländern hätte ich die Todesstrafe erhalten."
Nun will der Täter vor Gericht doch eine höhere Strafe für sich erreichen und legte Revision gegen das Urteil ein. In einem Brief an den Vorsitzenden Richter schrieb der Verurteilte, er wolle 15 statt 12 Jahren Freiheitsstrafe. Offensichtlich habe der Verurteilte die Folgen des von ihm noch im Gerichtssaal erklärten Revisionsverzichtes überblickt, dennoch muss der BGH jetzt entscheiden, inwieweit die Revision zulässig ist.
Auch wenn hier Reue eindeutig zu erkennen ist, bleibt das Opfer dennoch ein Leben lang entstellt. Es wäre wünschenswert, wenn der Täter vorher über die Tat nachgedacht hätte und nicht hinterher... Deshalb der Rat an alle: "Erst Denken, dann Handeln!"
Ihr Rechtsanwalt Christoph Seiffert
Quelle:http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/nach-saeure-attacke-auf-ex-freundin-verurteilter-will-hoehere-strafe