Verbraucherzentrale mahnt WhatsApp ab und legt sich mit Facebook an
Das Marktwächter-Team des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) hat WhatsApp abgemahnt. Die Marktwächter kritisieren, dass das Unternehmen persönliche Daten wie Telefonnummern an seinen Mutterkonzern Facebook weiterreichen will. Neue Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen machten dies möglich. WhatsApp bleibe bis zum 21.09.2016 Zeit eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Die Verbraucher wurden in ihrem Vertrauen in die Unabhängigkeit von WhatsApp enttäuscht, da Facebook bei dessen Übernahme 2014 noch öffentlich bekundete, dass WhatsApp unabhängig bleiben solle. Den Nutzern von Whatsapp wurde somit suggeriert, dass ihre Daten allein bei WhatsApp bleiben und kein Datentransfer zu Facebook erfolgt. Dieses Vertrauen ist enttäuscht worden.
Der vzbv habe bereits in seiner Abmahnung von Facebook Anfang 2015 erste Anzeichen für einen Datenaustausch kritisiert. Die Verbraucherzentrale sieht hierdurch die Privatsphäre der Verbraucher gefährdet. Zumal diese Datenbeschaffung von den "Großen" schleichend eingeleitet und durchgeführt wird, einerseits um kein Aufsehen zu erregen und andererseits, um die Toleranzgrenzen der Verbraucher hinsichtlich des Umgangs mit ihren persönlichen Daten in einer Art zu erweitern, der von den Verbrauchern nicht oder nicht so wahrgenommen wird, da der eigentliche Plan für den Durchschnittsverbraucher verdeckt bleibt. Gefördert wird dies durch umfangreiche Vertragstexte und seitenlange AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen), in denen verklausuliert versucht wird, den Betreibern immer mehr Rechte an den Daten der Nutzer/Verbraucher einzuräumen.
Daher ist dringend erhöhte Wachsamkeit in Hinsicht auf die Verwendung von persönlichen Daten angeraten.
Ihr Rechtsanwalt Christoph Seiffert aus Flensburg
(Quelle: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/verbraucherzentrale-mahnt-whatsapp-wegen-geplanter-daten-weitergabe-an-facebook-ab)